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   VGH Bayern, 01.12.2021 - 3 CE 21.2593   

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VGH Bayern, 01.12.2021 - 3 CE 21.2593 (https://dejure.org/2021,52705)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.12.2021 - 3 CE 21.2593 (https://dejure.org/2021,52705)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - 3 CE 21.2593 (https://dejure.org/2021,52705)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2
    Pflicht zur Einholung einer Anlassbeurteilung bei turnusgemäßen Regelbeurteilungen nach zwischenzeitlicher Beförderung eines Bewerbers

  • rewis.io

    Beamtenrecht, Stellenbesetzung, Aktualität der dienstlichen Beurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Beamtenrecht; Stellenbesetzung; Aktualität der dienstlichen Beurteilung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Maßgebliche Aktualität einer dienstlichen Beurteilung bei einer Stellenbesetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2021 - 3 CE 21.2593
    Eine Regelbeurteilung ist grundsätzlich hinreichend aktuell, wenn der Beurteilungsstichtag höchstens drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung liegt (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 33 ff. m.w.N.).

    Möglicher Anlass, in dem sich auch in einem auf Regelbeurteilungen basierenden Beurteilungssystem der Bedarf nach einer Anlassbeurteilung unabweisbar aufdrängt, ist, dass ein Bewerber nach der letzten Regelbeurteilung schon einmal befördert worden ist und nun eine erneute Beförderung anstrebt, ggf. auch nach oder vor einer Versetzung oder mit Blick auf eine laufbahnrechtliche Erprobung (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 42; vgl. auch BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 3 CE 19.1896 - juris Rn. 20; VG Kassel, U.v. 28.1.2021 - 1 L 1742/20.KS - juris Rn. 54 f.; Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 11 Rn. 13).

    Bei sog. gebündelten Dienstposten ist dies nur der Fall, wenn dieser nicht auch derjenigen Besoldungsgruppe zuzuordnen ist, der die bisherigen Aufgaben des Beamten entsprachen (BVerwG, U.v. 9.5.2019 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2021 - 3 CE 21.2593
    Insoweit gilt kein anderer Prüfungsmaßstab als im Hauptsacheverfahren (vgl. BVerfG, B.v. 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 - juris Rn. 83; B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 13 f.; BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 32; B.v. 20.1.2004 - 2 VR 3.03 - juris Rn. 8).

    Der Dienstherr muss mit der Ernennung eines ausgewählten Bewerbers nicht warten, bis über die Besetzung des Dienstpostens bestandskräftig entschieden ist; es genügt, dass er die sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Mitteilungs- und Wartepflichten erfüllt und kein einstweiliger Rechtschutz beantragt wird (vgl. BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 33 ff.; BVerfG, B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 18).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2021 - 3 CE 21.2593
    Der Dienstherr muss mit der Ernennung eines ausgewählten Bewerbers nicht warten, bis über die Besetzung des Dienstpostens bestandskräftig entschieden ist; es genügt, dass er die sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Mitteilungs- und Wartepflichten erfüllt und kein einstweiliger Rechtschutz beantragt wird (vgl. BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 33 ff.; BVerfG, B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2021 - 3 CE 21.2593
    Insoweit gilt kein anderer Prüfungsmaßstab als im Hauptsacheverfahren (vgl. BVerfG, B.v. 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 - juris Rn. 83; B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 13 f.; BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 32; B.v. 20.1.2004 - 2 VR 3.03 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2021 - 3 CE 21.2593
    Der Antragsgegner hat zum maßgeblichen Zeitpunkt seiner Auswahlentscheidung (vgl. BVerwG, B.v. 12.12.2017 - 2 VR 2.16 - juris Rn. 44, 54), den er willkürfrei auf den 10. Mai 2021 festgelegt hat, sowohl für den Antragsteller als auch den Beigeladenen die letzte Regelbeurteilung für den Zeitraum vom 1. November 2015 bis 31. Mai 2018 zugrunde gelegt.
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2021 - 3 CE 21.2593
    Insoweit gilt kein anderer Prüfungsmaßstab als im Hauptsacheverfahren (vgl. BVerfG, B.v. 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 - juris Rn. 83; B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 13 f.; BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 32; B.v. 20.1.2004 - 2 VR 3.03 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2021 - 3 CE 21.2593
    Insoweit gilt kein anderer Prüfungsmaßstab als im Hauptsacheverfahren (vgl. BVerfG, B.v. 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 - juris Rn. 83; B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 13 f.; BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 32; B.v. 20.1.2004 - 2 VR 3.03 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 3 CE 19.1896

    Stellenbesetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2021 - 3 CE 21.2593
    Möglicher Anlass, in dem sich auch in einem auf Regelbeurteilungen basierenden Beurteilungssystem der Bedarf nach einer Anlassbeurteilung unabweisbar aufdrängt, ist, dass ein Bewerber nach der letzten Regelbeurteilung schon einmal befördert worden ist und nun eine erneute Beförderung anstrebt, ggf. auch nach oder vor einer Versetzung oder mit Blick auf eine laufbahnrechtliche Erprobung (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 42; vgl. auch BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 3 CE 19.1896 - juris Rn. 20; VG Kassel, U.v. 28.1.2021 - 1 L 1742/20.KS - juris Rn. 54 f.; Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 11 Rn. 13).
  • VG Kassel, 28.01.2021 - 1 L 1742/20

    Mängel eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2021 - 3 CE 21.2593
    Möglicher Anlass, in dem sich auch in einem auf Regelbeurteilungen basierenden Beurteilungssystem der Bedarf nach einer Anlassbeurteilung unabweisbar aufdrängt, ist, dass ein Bewerber nach der letzten Regelbeurteilung schon einmal befördert worden ist und nun eine erneute Beförderung anstrebt, ggf. auch nach oder vor einer Versetzung oder mit Blick auf eine laufbahnrechtliche Erprobung (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 42; vgl. auch BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 3 CE 19.1896 - juris Rn. 20; VG Kassel, U.v. 28.1.2021 - 1 L 1742/20.KS - juris Rn. 54 f.; Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 11 Rn. 13).
  • VGH Bayern, 04.04.2024 - 6 CE 24.220

    Bundesrichterrecht, Konkurrentenstreit, Bundespatentgericht, Vorsitzender

    Der Dienstherr muss mit der Ernennung eines ausgewählten Bewerbers nicht warten, bis über die Besetzung des Dienstpostens bestandskräftig entschieden ist; es genügt, dass er die sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Mitteilungs- und Wartepflichten erfüllt und kein einstweiliger Rechtsschutz beantragt wird (vgl. BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 33 ff.; BVerfG, B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 1.12.2021 - 3 CE 21.2593 - juris Rn. 8).
  • VG München, 22.05.2023 - M 5 E 23.786

    Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Landessozialgericht, Neue

    Entsprechende Formulierungen, die eine kürzere Dauer der Wirkung einer einstweiligen Anordnung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren beinhalten, sind in der Rechtsprechung weit verbreitet (vgl. z.B. "zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung über eine neue Auswahlentscheidung": HessVGH, B.v. 21.11.2017 - 1 B 1522/17 - juris; VG Berlin, B.v. 22.12.2017 - 28 L 614.17 - juris; VG Frankfurt/Main, B.v. 27.12.2010 - 9 L 1975/10.F. - juris; VGH BW, B.v. 13.11.2014 - 4 S 1641/14 - VBlBW 2015, 423, juris; "bis zu einer erneuten Auswahlentscheidung": OVG NW, B.v. 6.5.2008 - 1 B 1786/07 - juris Rn. 4 ff. mit Begründung; BayVGH, B.v. 18.4.2012 - 7 CE 12.166 - BayVBl 2012, 599, juris; OVG Berlin-BBg, B.v. 29.3.2007 - OVG 4 S 16.06 - juris; VG Ansbach - B.v. 24.4.2019 - An 2 E 19.164 - juris; VG Schleswig, B.v. 18.12.2017 - 12 B 22/17 - juris; VG München, B.v. 2.2.2021 - M 5 E 20.5212 - juris Rn. 45 ff. mit Begründung; so auch BayVGH, B.v. 1.12.2021 - 3 CE 21.2593 - DRiZ 2022, 128, juris Rn. 8).

    Wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einigen Entscheidungen ausdrücklich angegeben hat, dass der Dienstherr nach einem für die Antragstellerpartei erfolgreichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Stellenbesetzungsverfahren eine neue Auswahlentscheidung zu treffen habe (BayVGH, B.v. 12.7.2021 - 3 CE 21.1466 - BayVBl 2021, 610, juris Rn. 9; B.v. 1.12.2021 - 3 CE 21.2593 - DRiZ 2022, 128, juris Rn. 7), im Beschluss vom 16. November 2022 (3 CE 22.1887) jedoch einen solchen Hinweis nicht angebracht hat, so muss der Dienstherr entscheiden, ob er das Besetzungsverfahren abbricht oder eine neue Auswahlentscheidung vornimmt.

  • VGH Bayern, 16.10.2023 - 3 CE 23.1070

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am

    Denn die periodische (aktualisierte) Beurteilung der Beigeladenen vom 4. Juli 2018 (Beurteilungszeitraum vom 1.1.2012 bis 4.7.2018) hatte ihre Aktualität verloren, weil seit ihrer Erstellung (bzw. dem Beurteilungsstichtag) und dem Zeitpunkt der hier maßgeblichen zweiten Auswahlentscheidung (19.1.2023) ein längerer Zeitraum als der Regelbeurteilungszeitraum - hier vier Jahre - verstrichen gewesen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2021 - 3 CE 21.2593 - juris Rn. 3).
  • VG Würzburg, 22.06.2022 - W 1 E 22.1003

    Konkurrentenstreitverfahren, Dienstpostenkonkurrenz um eine Schulleiterstelle A

    Der Antrag, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, den Dienstposten des Schulleiters an der F.-O. Schule mit der Beigeladenen zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers bestandskräftig entschieden ist, ist in zeitlicher Hinsicht teilweise unzulässig, da dies dem Dienstherrn im Wege der einstweiligen Anordnung nur für einen Zeitraum bis zu einer erneuten, die Rechtsauffassung des Gerichts beachtenden Entscheidung über die Dienstpostenvergabe des Antragstellers untersagt werden darf (vgl. OVG NRW, B.v. 5.5.2020 - 1 B 202/20; BayVGH, B.v. 01.12.2021 - 3 CE 21.2593; B.v. 16.12.1998 - 7 ZE 98.3115 - jeweils bei juris).
  • VGH Bayern, 15.09.2023 - 3 CE 23.1322

    Erfolgloses einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Stellenbesetzung

    Der Hilfsantrag ist bereits als unzulässig abzulehnen, soweit die Untersagung der Beförderung des Beigeladenen über den Zeitpunkt einer erneuten, die Rechtsauffassung des Gerichts beachtenden, Auswahlentscheidung hinaus begehrt wird (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2021 - 3 CE 21.2593 - juris Rn. 8 zur Stellenbesetzung; OVG NW, B.v. 8.2.2022 - 1 B 1861/21 - juris Rn. 5).
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